In Deutschland gibt es zwei verschiedene Krankenversicherungssysteme, die sich voneinander
komplett unterscheiden. Auf der einen Seite gibt es die gesetzliche Krankenversicherung. Hier ist
vorerst in der Regel jeder versichert. Auf der anderen Seite gibt es die private Krankenversicherung.
Dort kann man nur unter bestimmten Umständen rein wechseln oder man wird dort über den
Ehepartner oder über die Eltern mitversichert. Die private Krankenversicherung zeichnet sich im
Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihrer Leistungen aus.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur bestimmten Personengruppen offengehalten.
Dazu zählen unter anderem Freiberufler und Selbstständige. Durch die unabhängige Tätigkeit können
sie frei entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten oder nicht. Zu
der zweiten Personengruppe zählen Beamte und Beamtenanwärter. Ein Teil der Gesundheitskosten
wird von der Beihilfe abgesichert. Dadurch werden meist 50 bis 80 Prozent der Kosten gedeckt. Der
andere Teil sollte mit einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Da hier nur ein kleiner
Teil abgesichert werden muss, ist der Versicherungsschutz meist sehr günstig.
Darüber hinaus steht noch weiteren Berufstätigen der Wechsel in die private Krankenversicherung
offen. Dazu gehören angestellte Arbeitnehmer, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen.
Die Entgeltgrenze liegt bei etwa 50.000,- Euro im Jahr. Ein Angestellter muss also mindestens
innerhalb eines Jahres die genannte Summe überschreiten. Ein Austritt aus der gesetzlichen
Krankenversicherung ist dann aber nur möglich, wenn man davon ausgehen kann, dass der
Bruttoarbeitslohn auch im nächsten Jahr die Schwelle überschreitet.
In der privaten Krankenversicherung kann man noch zusätzlich eine Art Unfallversicherung mit einbeziehen. Wenn man beispielsweise eine hohe
Selbstbeteiligung vereinbart hat, ist der Versicherungsbeitrag wesentlich günstiger. Damit man bei
einem Unfall nicht auf einem Mal die gesamte Selbstbeteiligung zu tragen hat, ist man mit dem
Unfallkostentarif abgesichert. Die Kosten hierfür werden dann entsprechend von der Versicherung
übernommen.