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Private Krankenversicherung

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Krankenversicherungssysteme, die sich voneinander komplett unterscheiden. Auf der einen Seite gibt es die gesetzliche Krankenversicherung. Hier ist vorerst in der Regel jeder versichert. Auf der anderen Seite gibt es die private Krankenversicherung. Dort kann man nur unter bestimmten Umständen rein wechseln oder man wird dort über den Ehepartner oder über die Eltern mitversichert. Die private Krankenversicherung zeichnet sich im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihrer Leistungen aus.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur bestimmten Personengruppen offengehalten. Dazu zählen unter anderem Freiberufler und Selbstständige. Durch die unabhängige Tätigkeit können sie frei entscheiden, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten oder nicht. Zu der zweiten Personengruppe zählen Beamte und Beamtenanwärter. Ein Teil der Gesundheitskosten wird von der Beihilfe abgesichert. Dadurch werden meist 50 bis 80 Prozent der Kosten gedeckt. Der andere Teil sollte mit einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Da hier nur ein kleiner Teil abgesichert werden muss, ist der Versicherungsschutz meist sehr günstig.

Darüber hinaus steht noch weiteren Berufstätigen der Wechsel in die private Krankenversicherung offen. Dazu gehören angestellte Arbeitnehmer, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Die Entgeltgrenze liegt bei etwa 50.000,- Euro im Jahr. Ein Angestellter muss also mindestens innerhalb eines Jahres die genannte Summe überschreiten. Ein Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist dann aber nur möglich, wenn man davon ausgehen kann, dass der Bruttoarbeitslohn auch im nächsten Jahr die Schwelle überschreitet.

In der privaten Krankenversicherung kann man noch zusätzlich eine Art Unfallversicherung mit einbeziehen. Wenn man beispielsweise eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart hat, ist der Versicherungsbeitrag wesentlich günstiger. Damit man bei einem Unfall nicht auf einem Mal die gesamte Selbstbeteiligung zu tragen hat, ist man mit dem Unfallkostentarif abgesichert. Die Kosten hierfür werden dann entsprechend von der Versicherung übernommen.




 


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