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Riester Rente - ein Vorsorgebaustein fürs Alter

Wer sich privat zusätzlich für das Alter absichern will, der kommt an dem Begriff "Riester-Rente" nicht mehr vorbei. Namensgeber der Riester-Rente ist der SPD-Politiker Walter Riester, der von 1998-2002 Minister für Arbeit und Sozialordnung war. Er war maßgeblich an dem Modell der Riester-Rente beteiligt. Ziel war es, die private Altersvorsorge zu fördern und finanziell zu unterstützen. Die "Riester-Rente" soll eine Ergänzung zur staatlichen Vorsorge auf freiwilliger Basis darstellen. Anlass dieser privaten Vorsorge mit staatlicher Zulage war die Kürzung des Nettorentenniveaus von 70% auf 67%. Die Riester-Rente solle Altersarmut und die damit verbundene Inanspruchnahme der Grundsicherung vermeiden.

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine zwar privat finanzierte, aber durch Zulagen staatlich geförderte Rente. Auszahlungsbeginn kann ab dem 60. Lebensjahr beginnen, die Höhe der Auszahlungen, sowie die monatlichen Einlagen werden vertraglich zwischen den Vertragsparteien (Bank oder Sparkasse und Riester-Sparer) ausgehandelt. Die Vorteile der Riester-Rente sind, dass das angesparte Kapital sowohl pfändungsfrei bleibt und auch nicht zum Vermögen gerechnet wird. Das angesparte Kapital kann ausgezahlt werden, wenn zum Zwecke der Altersvorsorge Wohneigentum angeschafft werden soll.

Bei der privaten Riester-Rente werden aus dem bereits versteuerten Netto-Einkommen Spareinlagen getätigt. Um die ungeschmälerte Zulage zu erhalten hat der Versicherungsnehmer dafür zu sorgen, dass ausreichend hohe Beiträge eingebracht werden. Bei Pflichtversicherten sind das mindestens 60 Euro p.a., bei allen anderen müssen mindestens vier Prozent des Vorjahresnettoverdienstes eingebracht werden.

Neben der Finanzierung zum Eigenheim besteht zudem die Möglichkeit, einen Berufseinsteiger-Bonus von einer um zweihundert Euro erhöhter Zulage zu erhalten, wenn der Sparer am ersten Januar des Jahres in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist.

Die Riester-Rente ist geeignet für alle Personen die Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit erzielen. Die Einlagen müssen in einer speziellen, mit dem Bankberater gewählten Sparform erbracht werden und die staatlichen Zulagen müssen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Hierzu hat der Riester-Sparer zwei Jahre Zeit.
Nachteil der Riester Rente ist jedoch, dass die Rente eine Leibrente ist und somit nicht bei Tod des Sparers auf eine andere Person übertragbar ist.



 


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